Statuten (Inhaltsverzeichnis)

Statuten als pdf Statuten als pdf

Name, Sitz und Haftbarkeit
Zweck und Ziel
Zugehörigkeit
Mitgliedschaft
Aufnahme
Austritte
Organisation
Die Generalversammlung (GV)
Der Vorstand
Geschäftsprüfungs-Kommission
Finanzielle Bestimmungen
Bekanntmachungen
Allgemeines
Schlussbestimmungen

Anhang zu den Statuten des MCH

Mitgliederbeiträge
Vorstand
Gesamter Vorstand
Präsident
Vizepräsident
Kassier
Aktuar
Fahrwart
IT-Beauftragter
Mitgliedschaft im Verein
Wanderpokal
Prämien zur Förderung der Vereinstreue


Moto-Club Hemmental - STATUTEN

 

Name, Sitz und Haftbarkeit

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Zweck und Ziel

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Zugehörigkeit

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Mitgliedschaft

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Aufnahme

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Austritte

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Organisation

Die Organe des MCH sind:

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Die Generalversammlung (GV)

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Der Vorstand

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Geschäftsprüfungs-Kommission

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Finanzielle Bestimmungen

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Bekanntmachungen

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Allgemeines

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Schlussbestimmungen

Die vorstehenden Statuten sind an der ordentlichen Generalversammlung vom MCH genehmigt worden und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

CH-8231 Hemmental, 20.05.1988

 

Der Präsident: gez. R. Leu
Der Aktuar: gez. A. Baumgartner

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Anhang zu den Statuten des MCH

Mitgliederbeiträge

Gemäss des GV-Beschlusses wurden die Beiträge wie folgt festgelegt:

Mitgliedsart Kosten
Aktivmitglieder CHF 70.--
Aktivmitglieder Lehrling CHF 25.--
Passivmitglieder  CHF 15.--
Ehrenmitglieder bezahlen keinen Beitrag
Gönner CHF 20.-- als Mindestbeitrag oder allfällige Naturalien im gleichen Wert

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Vorstand

Der Vorstand beschloss an seiner Vorstandssitzung vom 24.09.2012 folgendes:

Gesamter Vorstand

Der gesamte Vorstand übernimmt folgende Arbeiten:

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Präsident

Der Präsident übernimmt folgende Arbeiten:

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Vizepräsident

Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten im Verhinderungsfall.

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Kassier

Der Kassier ist für folgende Arbeiten verantwortlich:

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Aktuar

Der Aktuar ist für folgende Aufgaben verantwortlich:

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Fahrwart

Der Fahrwart ist für folgende Arbeiten verantwortlich:

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IT-Beauftragter

Der IT-Beauftragte hat folgende Aufgaben:

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Mitgliedschaft im Verein

Aktivmitglieder mit Motorräder sollten pro Saison an mindestens vier offiziellen Ausfahrten des MCH teilnehmen. Alle Aktivmitglieder müssen an Versammlungen, die als obligatorisch erklärt werden, teilnehmen.

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Wanderpokal

Pokalgewinner wird das Aktivmitglied, das im laufenden Vereinsjahr die meisten Punkte erreicht. Bei Punktgleichheit werden alle Namen auf dem Pokal aufgeführt.

Pokalverwaltung: Der Gewinner des Pokals hat das Recht, ihn ein Jahr zu verwalten. Wer den Pokal dreimal in Serie oder fünfmal mit Unterbrechungen gewinnt, darf den Pokal behalten. Der Pokal muss einen Monat vor der GV dem Vorstand sauber und unbeschädigt abgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigungen haftet der Pokalgewinner.

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Prämien zur Förderung der Vereinstreue

CH-8231 Hemmental, 03.04.2004

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Der Präsident: gez. A. Baumgartner
Der Fahrwart: gez. E. Leu